Lebensmittelbetriebe
Die Lebensmittelhygieneverordnung verpflichtet alle Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, gehandelt, ver- oder bearbeitet werden, unabhängig von Ihrer Größe zu gewährleisten, dass sämtliche Produkte im Betriebsablauf nicht nachteilig beeinflusst werden.
Gemäß § 3 i.V.m. §2 der LMHV zählen auch tierische Schädlinge und deren Ausscheidungen zu den Faktoren, die Lebensmittel nachteilig beeinflussen. § 4 der LMHV schreibt weiterhin vor, dass diese Verpflichtungen durch Maßnahmen im HACCP- Konzept zu erfolgen hat.
Die IBO GmbH bietet die Ausführung sämtlicher Kontrollmaßnahmen und Bekämpfungsmaßnahmen im Rahmen von Wartungsvereinbarungen an.
Alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, vertreiben, lagern oder transportieren sind gemäß Bundes-Hygieneverordnung verpflichtet, ein Eigenkontrollsystem einzuführen und aufrecht zu erhalten, das sicher stellt, dass Lebensmittel weder durch biologische und chemische noch durch physikalische Einflüsse negativ beeinflusst werden. So ein betriebliches Eigenkontrollsystem ist z.B. HACCP (Hazard Analysis Critical Control Point) – auf gut Deutsch – Gefahren-Analyse und Einrichtung kritischer Kontrollpunkte.
Im Bereich der biologischen Beeinflussung stellen tierische Schädlinge und mikrobielle Einflüsse (verderberregende und krankmachende Keime) ein besonders großes Gefahrenpotential dar. Tierische Schädlinge werden im Allgemeinen durch professionelle Schädlingsbekämpfungsbetriebe im Rahmen eines Monitoring-Systems überwacht.